Honorar Psychotherapie

Honorar und Kosten einer Psychotherapie

Honorar für Selbstzahler, Privatabrechnung für Einzelpsychotherapie und die hieraus resultierenden Vorteile für Sie

Die Abrechnung der psychotherapeutischen und heilpraktischen Leistung ist per Selbstzahlung möglich. Formalitäten spielen in diesem Fall keine Rolle. Sie können sofort und ohne Wartezeit einen Termin vereinbaren und mit einer Therapie beginnen. Hierfür benötigen Sie keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt.

 

Ihr Vorteil als Selbstzahler einer ambulanten Psychotherapie:

1. Anonymität: Sie bleiben anonym. Keinerlei Informationen (wie zum Beispiel über Ihre Lebensgeschichte und Ihre psychische Diagnosen) werden an Dritte weitergegeben, wie dies z. B. bei der Konsultation von Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie bei der Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenkasse oder die Beihilfe der Fall ist.

Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Angabe einer psychischen Störung und ein Gutachten an. Dies kann von Bedeutung sein, wenn Sie z. B. eine Verbeamtung planen oder in eine private Krankenkasse wechseln wollen oder eine Krankentagegeldversicherung, eine (Risiko-) Lebensversicherung (z. B. für den Fall, dass Sie einen Kredit absichern müssen oder bei der Geburt eines Kindes mehr Absicherung wünschen) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen. Hier werden in der vor Vertragsabschluss stattfindenden Gesundheitsprüfung auch Angaben über psychische Diagnosen und Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert. Psychische Diagnosen führen bei diesen Versicherungen in der Regel zu Vertragsablehnung oder hohen Risikoaufschlägen.

 

2. Freie Methodenwahl: Klient und Therapeut sind anderes als bei Abrechung über eine GesetzlicheKrankenkasse nicht an den Einsatz der Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren) gebunden. Sie können die Behandlungsmethode der Therapie frei wählen. Die sehr effektiven und effizienten Verfahren der Humanistischen Psychotherapie, der Systemischen Sexualtherapie und dem Integalen integrativen Ansatz sind keine Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Bei Privatversicherten kommt es bei der Leistungspflicht für unterschiedliche Psychotherapieverfahren auf den Tarifvertrag an.

 

3. Keine Wartezeit und keine Sperrfrist: im Falle, Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine Psychotherapie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet, fallen Sie in der Regel in eine zweijährige Sperrfrist bis zum Beginn der nächsten Psychotherapie.

Als Selbstzahler sind Sie selbstbestimmt und können eine ambulante Psychotherapie sofort ohne Wartezeit beginnen.

 

4. Individuelle Gestaltungsfreiheit: die Dauer Ihrer Behandlung, die Frequenz / Häufigkeit und die zeitliche Länge der Therapiesitzungen können Sie mit Ihrem Therapeuten eigenständig gestalten. Sie sind diesbezüglich nicht an die Vorschriften von Krankenversicherungen gebunden. So können sie Ihre Therapie also vor dem Hintergund Ihrer Ausgangssituation, Ihrem erwünschten Ziel, Ihrem Alltagsleben und in Absprache mit Ihrer Therapeutin ganz einfach nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten.

 

5. Kosten steuerlich absetzen: Sie können die Kosten für eine Psychotherapie steuerlich geltend machen. Die Kosten für Psychotherapie sind in der Regel als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (mehr Infos hierzu finden Sie z. B. bei Wikipedia unter Außergewöhnliche Belastungen). Kosten für Coaching können Sie in der Regel ebenfalls steuerlich absetzen.

 

6. Keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur der Gesetzlichen Krankenkasse. Für Selbstzahler und Privat Versicherte erfolgt keine Hinterlegung Ihrer Daten und Diagnosen in die Telematikinfrastruktur. Ihrer persönlichen Daten und psychischen Diagnosen werden nicht in die neuen Speicherdateien der Gesetzlichen Krankenkasse, die elektronische Patientenakte in der Telematik Gesundheitscloud hochgeladen.

 

 

Das Einzelpsychotherapie Honorar für Selbstzahler ohne Abrechnung über eine Private Krankenkasse oder die Beihilfe beträgt:

– montags bis freitags für eine 50 Minuten Sitzung: 130,- Euro.
(Das Honorar ist inklusive der zusätzlich erfolgenden Vor- und Nachbereitungszeit der Sitzung. Der Preis ist ohne Mehrwertsteuer. Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.)

Einen Wochenende-/Feiertagszuschlag oder Zuschlag für die Therapie von mehr als einer Person haben:

– Psychotherapiesitzungen am Wochenende/an Feiertagen,
– Psychotherapiesitzungen, welche länger als 50 Minuten dauern (zum Beispiel 60/75/100 Minuten),
sowie
– Psychotherapiessitzungen mit mehr als einer Person (Bezugspersonensitzungen), wie Eltern-Kind-Psychotherapie,
– Paartherapie,
– Familientherapie.

Für Auskünfte zur aktuellen Honorarliste für ambulante Psychotherapie können Sie uns gerne unverbindlich anschreiben unter dittert@psychotherapie-coaching-beratung.de oder einfach kurz unverbindlich anrufen. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

 

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Private Krankenkassen, Beihilfe, Heilpraktiker Zusatzversicherungen

Die Abrechnung der Beratung und Behandlung erfolgt nach einem individuellen Honorarverzeichnis und nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) wird nicht angewendet. Dieses ist aus dem Jahr 1985 und wurde seit 36 Jahren (!) nicht mehr aktualisiert. Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) spiegelt somit leider den aktuellen Behandlungsaufwand und eine aktuelle Wirtschaftlichkeit in den Abrechnungssätzen nicht mehr angemessen wider.

Unser individuelles Honorarverzeichnis orientiert sich im Leistungskatalog der Leistungsbeschreibung grob an der Leistungsbeschreibung des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85). Die Behandlungskosten werden von den meisten Privaten Krankenkassen, Beihilfen und Heilpraktiker Zusatzversicherungen, welche Leistungen für Psychotherapie und Behandlung von Heilpraktiker für Psychotherapie im Tarifvertrag versichert haben, nach dem jeweils versicherten Heilpraktikerleistungstarif analog erstattet.

Dabei kann es, wie bei jeder anderen medizinischen Behandlung, zu Differenzbeträgen zwischen Liquidation/Honorarforderung und dem Erstattungsanspruch gegenüber der Privaten Krankenversicherung oder Beihilfe kommen. Die Private Krankenkasse oder Beihilfe kann die Behandlung möglicherweise, auch je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarifvertrages, analog zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstatten; möglicherweise aber auch mit niedrigeren Sätzen oder gar nicht.

In Ihrem Krankenversicherungstarifvertrag können Sie Ihre Versicherungsbedingungen für Heilpraktikerleistungen nachlesen.

Hier steht zum Bespiel: Erstattungsfähig sind bis zu 100 % (oder Ihre Vertragsprozentzahl) der Kosten für Behandlungen durch einen Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen (oder Ihr Vertragsatz) der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) (oder analog bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte).

Manche Verträge haben auch einen maximal Jahresgesamtbetrag, welchen sie erstatten. Ist dies der Fall, ist das in der Regel dann auch im Heilpraktikertarifvertrag beschrieben. Dort steht dann zum Beispiel: Versichert sind Heilpraktikerleistungen bis zu einem Jahresgesamtbetrag von 5.000,- Euro.

Manche Privaten Krankenkassen haben in manchen Tarifverträgen Leistungen für Psychotherapie oder Leistungen von Heilpraktikern, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, ausgeschlossen. Im Heilpraktikertarifvertrag steht in diesem Fall dann zum Beispiel: Versichert sind Leistungen eines Heilpraktikers, ausgeschlossen sind Leistungen für Psychotherapie durch Heilpraktiker oder Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie.

Sollte Ihren Versicherungsvertrag Psychotherapie oder Psychotherapie durch Heilpraktiker auschließen oder die Behandlungskosten nicht vollständig übernehmen, können Sie die Behandlungskosten, sowie durch die Private Krankenkasse nicht erstattete Differenzbeträge auch als Außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung absetzen

Falls Sie Ihren Tarifvertrag zum Nachlesen nicht zur Hand haben: meistens sind die Tarifverträge auf der Homepage Ihrer Krankenkasse als Download verfügbar.

Es gibt über 30.000 verschiedene Private Krankenkassentarifverträge. Daher können wir keine Auskunft darüber geben, wie Ihre Erstattung sein wird.

Es kann auch viele Vorteile haben, Rechnungen nicht einzureichen und gleich selbst zu zahlen, damit Sie keine Psychische Diagnose bei der Privaten Krankenkasse oder Beihilfe hinterlegt bekommen. Zu den vielfältigen Vorteilen einer Selbstzahlung von Psychotherapeutischen Leistungen können Sie weiter oben nachlesen.

Es ist keine Verordnung oder Überweisung durch einen Arzt nötig.
Ein Termin ist zeitnah und ohne Wartezeit möglich.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten zur Terminvereinbarung.

 

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Informationen zum Abschluss einer Heilpraktiker Zusatzversicherungen für Psychotherapie

Die Behandlungskosten für ambulante Psychotherapie können auch voll oder anteilig durch eine private Heilpraktiker Zusatzversicherung übernommen werden. Diese wird ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.

Die Kosten für eine Heilpraktiker Zusatzversicherung sind monatlich ca. 8,- bis 100,- Euro. Die Tarife variieren wegen der unterschiedlichen Erstattung (ca. 400,- bis 2000,- Euro pro Kalenderjahr) und unterschiedlichen Leistungsumfängen (Heilpraktiker, Zahnersatz, etc.), sowie Eintrittsalter und Vorerkrankungen.

Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Homepage eine Computeranalyse um geeignete Tarife zu ermitteln. Oder Sie wenden sich an einen Versicherungsmakler, der eine große Anzahl von Heilpraktiker Zusatzversicherungen im Angebot hat.

Bei dem Tarifabschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung für Psychotherapie sollten Sie darauf achten:

  • dass eine umfangreiche Abdeckung für Heilpraktikerleistungen und Behandlungsmethoden besteht,
  • im Besten Fall zum Höchstsatz der Heilpraktikergebührenordnung oder darüber hinaus erstattet wird,
  • zu einem hohen Jahresgesamtbetrag erstattet wird und
  • der Tarif Psychotherapie durch Heilpraktiker für Psychotherapie versichert.

Bitte beachten Sie bei Zusatzversicherungen auch immer die Wartezeit vom Abschluss der Versicherung bis zu einer Erstattungsfähigkeit. Bei Heilpraktikerleistungen sind das häufig 3 Monate. Daher ist es auch empfehlenswert, Versicherungen entsprechen lange vor einem ersten psychotherapeutischen Behandlungstermin abzuschließen.

Sie haben eine vorvertragliche Anzeigenpflicht von Behandlungen und Diagnosen, welche vor Versicherungsbeginn lagen. Infos zu Ihren Vorteilen als Selbstzahler finden Sie in diesem Text auch ganz oben im ersten Absatz.

 

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Honorar und Abrechnung der Kosten für Paartherapie, Paar- und Eheberatung, Paarcoaching

Eine Paartherapie, Paar- und Eheberatung oder ein Paarcoaching ist generell nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder der Beihilfe erstattungsfähig.

Bei Behandlung von Paaren und Eheleuten im Rahmen einer Paartherapie oder eines Paarcoachings handelt es sich im Sinne der Krankenkasse nicht um eine Behandlung mit sogenanntem „Krankheitswert“.

Die Kosten sind immer selbst zu tragen und lassen sich in der Regel steuerlich absetzen.

Auskünfte zur aktuellen Honorarliste Paartherapie und -beratung können Sie gerne unverbindlich anfordern unter dittert@psychotherapie-coaching-beratung.de oder uns gerne unverbindlich anrufen. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

 

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Abrechnung ambulanter Einzelpsychotherapie mit der Gesetzlichen Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren

Aktualisierung: zur Zeit keine Psychotherapie mit Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren!

Es handelt sich um eine Privatpraxis. Daher ist eine Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenkasse im Einzelfall erst nach der Genehmigung durch die Gesetzliche Krankenkasse über das so genannte Kostenerstattungsverfahren möglich.

 

Was bedeutet Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V ?

Patienten, die einer dringenden psychotherapeutischen Behandlung bedürfen und trotz intensiver Bemühungen keinen Psychotherapieplatz bei einem bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Behandler gefunden haben, können im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13,3 des SGB V eine psychotherapeutische Behandlung bei einem nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse zugelassenen Therapeuten beantragen.

Das heißt: wenn Sie keinen freien Kassentherapieplatz in zumutbarer Wartezeit (zumutbar sind 3 Monate) und in zumutbarer Entfernung von Ihrem Wohnort finden, dann ist die Gesetzliche Kasse verpflichtet, Ihnen einen Therapieplatz zur Verfügung zu stellen, auch wenn dieser nicht zur kassenärztlichen Versorgung gehört.

Die zumutbare Entfernung vom Wohnort wird von den Gesetzlichen Krankenkassen etwas unterschiedlich definiert. Als zumutbar wird oft ein Radius von ca. 45 KM um Ihrem Wohnort definiert. Zumutbar wäre Ihnen dann auch die An- und Abreise in das Münchner Umland, wie etwa Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising etc..

Die Gesetzliche Kasse kann also mit Kostenerstattung im Einzelfall eine Psychotherapie in einer Privatpraxis anteilig oder voll übernehmen.

 

Zusammengefasst heißt Kostenerstattung für ambulante Psychotherapie für Sie, wenn Sie:

  1.  3-5 Kassentherapeuten angerufen haben
  2. diese in den nächsten 3 Monaten keinen freien Kassentherapieplatz für Sie haben. (Fagen Sie auch danach, ob nach den 5 probatorischen Sitzungen überhaupt ein fester Platz möglich ist und wenn ja, zu welchem Termin.),
  3. Sie dies der Krankenkasse formlos schriftlich nachweisen können (Bitte machen Sie Notizen über das Ergebnis des Anrufes bei einem Kassentherapeuten, plus Datum des Anrufes, plus Aussage zur Wartezeit.) und
  4. ein Krankheitswert, also eine Diagnose vorliegt, welche eine ambulante Psychotherapie dringend notwendig macht (diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr behandelnder (Haus-)Arzt aus. Es ist der so genannten Konsiliarbericht.),

besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kasse in einer Einzelfallentscheidung die Behandlungskosten in meiner Praxis voll oder anteilig übernimmt.

Manche Gesetzlichen Kassen unterstützen Ihre Versicherten hierbei mehr als andere. Positive Erfahrung habe ich mit BKK´s und der Techniker gemacht. Die AOK erstattet ihren Versicherten nach meiner Erfahrung keine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.

 

Die einzelnen Schritte für das Kostenerstattungsverfahren einer ambulanten Psychotherapie bei einer Gesetzlichen Kasse

  1. Sie beantragen in vorheriger Absprache mit mir und den oben aufgeführten Unterlagen und Nachweisen formlos 5 probatorische Sitzungen (Kennenlernsitzungen) bei Ihrer Kasse.
  2. Lernen Sie mich und die Art der therapeutischen Arbeit durch die 5 probatorischen Sitzungen kennen und entscheiden, ob Sie eine Therapie bei mir machen möchten.Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Stunden und eine Langzeittherapie umfasst 50 Stunden. Nach Ablauf dieser Stunden ist ggf. eine Verlängerung möglich.
  3. Wenn wir zusammen an der Verbesserung Ihrer Themen arbeiten möchten, schreibe ich einen ausführlichen Antrag auf ambulante Psychotherapie für Ihre Kasse. Dies kann ich frühestens nach 4 persönlichen Sitzungen mit Ihnen machen, da ich Sie und Ihre Lebensgeschichte hierfür persönlich kennen muss.
  4. Wird der Antrag durch den Gutachter der Kasse bewilligt, kann ich Ihnen zeitnah und ohne lange Wartezeit einen Therapieplatz zur Verfügung stellen.

 

Ist das Kostenerstattungsverfahren für ambulante Psychotherapie in München das Richtige für Sie?

Das Vorgehen für das Kostenerstattungsverfahren ist Ihnen für den Anfang zu zeitaufwändig. Sie wollen jetzt schon oder bald loslegen.
Sie wissen noch gar nicht genau, ob eine längerfristige Psychotherapie überhaupt etwas für Sie ist. Sie wollen sich erst mal noch unverbindlicher beraten lassen. Sie wollen sich noch nicht für die nächsten 25 oder 50 Sitzungen festlegen. Sie wollen erst mal in das Thema Psychotherapie reinschnuppern. Oder Sie wollen mich erst mal kennenlernen?

Sie haben in meiner Praxis auch die Möglichkeit zu (ersten) Einzeltherapiesitzungen oder Beratungsstunden zu kommen und diese selbst zu zahlen. Damit sind Sie unabhängig von einer Krankenkasse. Dann können Sie in aller Ruhe entscheiden, ob Sie mit mir an Ihrer Themen arbeiten möchten und ob Sie das beschriebene Kostenerstattungsverfahren einleiten möchten. So haben Sie schon mal den ersten Schritt gemacht.

 

Weiter mit Behandlungsschwerpunkte.