Beratungshonorar

Beratungshonorar für Coaching, Karriereberatung, Supervision, Mediation, Teamentwicklung und Beratung

Coaching, Beratung, Mediation und Supervision in unseren Büroräumen der Schleißheimer Straße 180 in München Schwabing findet zu einem festen Stundenhonorar statt.

Für Auskünfte zu unserer aktuellen Honorarliste können Sie uns gerne unverbindlich anrufen oder anschreiben. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

 

Das Beratungshonorar für Inhouse Coaching, Consulting, Supervision, Mediation, Team Visionsarbeit, Teamentwicklung und Organisationsentwicklung in Unternehmen richtet sich nach Umfang und Aufwand des Beratungsprozesses und danach, ob Sie von einem von uns oder von uns beiden gleichzeitig begleitet werden wollen.

 

Kosten für Coaching und Beratung sind Werbungskosten für Arbeitnehmer

Die Kosten für berufsbedingtes Coaching, für Beratung, Supervision oder Karriereberatung können Sie bei ihrer Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend machen.

Der Arbeitnehmer-Freibetrag (Werbungskostenpauschale) beträgt 1000,- Euro pro Kalenderjahr. Berufsbedingte Kosten über den Freibetrag hinaus können als Werbungskosten abgesetzt werden und Steuerbeträge mindern.

Gemäß § 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.

 

Kosten für Coaching und Beratung für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen sind Betriebsausgaben

Honorare für Coaching, Beratung, Supervision, Mediation, Team- und Organisationsentwicklung für Firmeninhaber, Angestellte und Teams können Sie als Unternehmen, Einzelunternehmer oder Freiberufler steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.

 

Noch ein „Kostenfaktor“ für Unternehmen, Unternehmer, Solopreneure und Freiberufler

Die Termine in unserer Coaching- und Beratungspraxis beginnen pünktlich. Sie oder Ihre Mitarbeiter haben also keine unkalkulierbaren Wartezeiten und können auch Anschlusstermine gut vorplanen. Die Parkplatzsituation ist für Schwabinger Verhältnisse recht gut. Meist lässt sich ohne langen Zeitaufwand ein Parkplatz in der Nähe unseres Bürogebäudes finden.

 

Die Absagefrist für vereinbarte Beratungstermine beträgt 48 Werkstagesstunden. Sie können Termine bis 48 Werktagesstunden (errechnet ohne Samstag/Sonntag/Feiertag) vor Terminbeginn kostenfrei absagen oder verschieben und uns hierfür mit oder ohne Angabe von Gründen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Mail schreiben.

 

Rufen Sie uns bei weiteren Fragen oder zur Terminvereinbarung gerne an oder senden uns eine E-Mail.

Ihre Berater Corinna Beller und Matthias Dittert.